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DLG-geprüftes Allergen-Management


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Mehr als 17 Millionen Menschen in Europa leiden unter Lebensmittelallergien. In den letzten 10 Jahren haben sich die Fälle von Lebensmittelallergien verdoppelt.


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Davon sind 3,5 Millionen jünger als 25 Jahre. Der stärkste Anstieg wird bei Kindern und jungen Menschen festgestellt.


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Mehr als 120 Lebensmittel wurden als Auslöser für Lebensmittelallergien beschrieben. Davon sind 14 Lebensmittel bzw. -gruppen in der EU deklarationspflichtig, das heißt, sie müssen gekennzeichnet sein.

Warum ist das Label für Sie als Verbraucher wichtig?

Die Vermeidung von Allergenen (Allergieauslösern) ist für Sie als Lebensmittelallergiker das beste Mittel der Wahl, um ein beschwerdefreies Leben zu führen. Der Blick in das Zutatenverzeichnis eines Lebensmittels ist für Sie längst zur Selbstverständlichkeit geworden, denn hier erhalten Sie wichtige und sichere Informationen über das allergene Potenzial des Produktes. Bei der Spurenkennzeichnung sieht es allerdings anders aus.

Denn der Hinweis „Kann Spuren von …enthalten“ ist ein freiwilliger Hinweis des Herstellers auf unbeabsichtigte Verunreinigungen der Lebensmittel mit allergenen Stoffen*. Sie wissen also nie, ob tatsächlich Spuren von Allergenen enthalten sind oder nicht. Lebensmittel, die das neue Label tragen, bieten Ihnen ab sofort auch im Hinblick auf die Spurenkennzeichnung eine sichere Grundlage für Ihre Entscheidung beim Einkauf.


Was bedeutet das Label für Sie als Verbraucher konkret?

Ein Produkt mit dem Label „DLG-geprüftes Allergen-Management“, das 

  1. keinen Hinweis auf unbeabsichtigte Allergeneinträge („Spuren“-Hinweis) trägt, bedeutet, dass aufgrund des Allergen-Managements und der Risikobewertung das Produkt so eingeschätzt wird, dass es beim überwiegenden Anteil der allergischen Bevölkerung keine allergischen Reaktionen hervorruft und nur bei einem sehr kleinen Prozentsatz zu milden Beschwerden führen kann.
  2. einen Hinweis auf unbeabsichtigte Allergeneinträge („Spuren“-Hinweis) hat, bedeutet, dass aufgrund der Risikobewertung für den genannten Allergieauslöser ein durch die Allergen-Management-Maßnahmen nicht vermeidbares Risiko festgestellt wurde.

Dadurch liefern Lebensmittel, die das Label „DLG-geprüftes Allergen-Management“ tragen, die zurzeit fehlende verlässliche Grundlage für die Entscheidung beim Einkauf.

* Was sind unbeabsichtigte Allergeneinträge?
Produktionsbedingungen oder vorbelastete Rohwaren sind der Grund, dass unbeabsichtigte Verunreinigungen mit Allergenen in Lebensmitteln nicht immer seitens der Hersteller ausgeschlossen werden können. Das ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten, denn in relevanten Mengen können auch sie bei Allergikern zu unerwünschten allergischen Reaktionen führen.

Wofür steht das Label?

Das DLG-Label steht für ein geprüftes Allergen-Management in den lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Unbeabsichtigte Allergeneinträge in der Produktion sollen noch gezielter verhindert und tatsächlich bestehende gesundheitliche Risiken anhand aktueller und wissenschaftlich fundierter Bewertungskriterien klar kommuniziert werden. Die Transparenz in der Allergen-Kennzeichnung erspart Betroffenen eine unnötige Einschränkung bei der Auswahl ihrer Lebensmittel und erhöht deutlich ihre Lebensqualität.

Wer darf das Label führen?

Das Label „DLG-geprüftes Allergen-Management“ dürfen nur Lebensmittelproduzenten führen, die über ein funktionierendes Allergen-Management verfügen.

Eine  für den Allergiker gesundheitsrelevante Risikobewertung unbeabsichtigter Allergeneinträge ist Grundlage ihrer Allergen-Kennzeichnung.

Was wird überprüft?

Auf Grundlage neuester wissenschaftlicher und medizinischer Kriterien wurde ein Zertifizierungsprogramm für Allergen-Management erarbeitet. Neben der Prozess-Zertifizierung des Lebensmittelherstellers liegt dabei der Fokus auf der Risikobewertung und –kommunikation unbeabsichtigter Allergeneinträge.

Dies wird erreicht durch:

  • eine umfassende innerbetriebliche Risikobewertung in Bezug auf unbeabsichtigte Allergeneinträge
  • hohe Anforderungen, die deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen
  • regelmäßige Kontrollen der Produktionsstandorte bzw. -prozesse. Hierbei wird in den Unternehmen kontrolliert, ob der spezifische Anforderungskatalog für gutes Allergen-Management gegeben ist.

Werden alle Anforderungen erfüllt, dürfen Lebensmittel das Label „DLG-geprüftes Allergen-Managementführen.

Wer vergibt das Label?

Das Label „DLG-geprüftes Allergen-Management“ wird von der DLG TestService GmbH in Kooperation mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) vergeben.

Fragen zum Label?

DLG TestService GmbH
Wöllsteiner Straße 16 • 55599 Gau-Bickelheim • Deutschland
Tel. +49 6701 20035-0 • Fax +49 6701 20035-40
allergenmanagement@dlgts.comwww.DLGTestService.com

Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.
An der Eickesmühle 15 - 19 • 41238 Mönchengladbach • Deutschland
Tel. +49 2166 647882-0 • www.daab.de